Sicherheitstechnischer Dienst

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber, die Tätigkeiten seiner Beschäftigten hinsichtlich aller auftretenden Gefährdungen zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, diese Gefährdungen abzustellen oder zu minimieren.

Für einen Unternehmer ist diese Aufgabe - neben dem Tagesgeschäft und allen weiteren betrieblichen Herausforderungen - eine umfangreiche und anspruchsvolle Aufgabe. Hierfür fehlt oft Zeit und natürlich das erforderliche Fachwissen.
Damit unsere Kunden sich auch weiterhin um Ihre Kernkompetenzen kümmern können, unterstützten wir sie, diese gesetzlichen Forderungen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu erfüllen und übernehmen die Aufgaben einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit:

  • Erstellung einer Bedarfsanalyse
  • Begehung der Betriebsstätte
  • Aufbau Arbeitsschutzorganisation
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen 
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsbereichen
  • Abstimmungsgespräche mit der entsprechenden Berufsgenossenschaft
  • Unterweisungen

Sicherheit am Arbeitsplatz - ein grundlegendes Element für Wachstum und Unternehmenserfolg.