Gefährdungsanalysen
„Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.“ (§5 Arbeitsschutzgesetz , Abs. 1)
Eine sorgfältige Analyse, sachkundige Beratung und ein darauf aufbauendes Lösungskonzept sind lebenswichtig für die Mitarbeiter unserer Kunden.
Und: Kein Arbeitsplatz gleicht dem anderen, daher gibt es auch keine Lösungen „von der Stange“.Mit unserem Wissen und unsere Erfahrung beurteilen wir nicht nur die bestehenden Gefährdungen.Wir zeigen selbstverständlich gleichzeitig auch die entsprechende Lösung zur Gefährdungsbehebung auf.
So sichern Sie Arbeitsplätze und schützen das Leben Ihrer Mitarbeiter.