CE-Produktzertifizierung & Maschinensicherheit

Welche Produkte müssen CE gekennzeichnet werden?
Wie müssen Produkte gekennzeichnet werden?
Welchen Aufwand ist für die Kennzeichnung erforderlich?
Wie läuft eine Baumusterprüfung für Produkte ab?
Welche Dokumente müssen im Rahmen einer Eigenzertifizierung erstellt und archiviert werden?
Wann muss welche Maschine eine CE-Kennzeichnung tragen?
Wie muss die Maschine gekennzeichnet werden?
Wann ist eine Konformitätserklärung erforderlich?
Muss eine Herstellererklärung vorhanden sein?
Welche Normen müssen zur Erfüllung der Sicherheitsanforderungen berücksichtigt werden?

So viele Fragen auf die wir die Antworten kennen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Prüfung, Dokumentation und Kennzeichnung von Produkten gemäß Maschinenrichtlinie, PSA-Richtlinie oder speziellen produktspezifischen Vorschriften – sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich.

In folgenden Bereichen beraten wir unsere Kunden kompetent und rechtssicher:

  • Durchführung einer Baumusterprüfung bei einer notifizierten Prüfstelle
  • Vorbereitung einer Eigenzertifizierung
  • Projektierung von Baumusterprüfungen zur Erlangung der CE-Kennzeichnung
  • Erstellung aller erforderlichen Dokumentationen für die CE-Kennzeichnung
  • Durchführung von Wiederholungsprüfungen
  • Einführung einer Produktionsüberwachung nach §11B der Richtlinie 89/686/EWG
  • Beratung bei Planung und Beschaffung von Maschinen und Anlagen
  • Erstellung von Konformitätserklärungen oder Herstellererklärungen
  • Erstellung von Bedienungsanleitungen