Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen beschreiben Mitarbeitern, mit welchen Maßnahmen sie ihre Tätigkeit ohne Gefährdung ausführen können.

Um die gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsanweisungen (§5 Arbeitsschutzgesetz) erstellen zu können, ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die Tätigkeiten seiner Beschäftigten hinsichtlich der auftretenden Gefährdungen zu beurteilen. Nach Ermittlung der vorhandenen Gefährdungen müssen die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen dokumentiert werden: Dies geschieht in Form von Betriebsanweisungen.

Wir unterstützen unsere Kunden, diese gesetzliche Anforderung zu erfüllen und erstellen die vom Gesetzgeber geforderte Gefährdungsanalysen und die daraus folgenden Betriebsanweisungen.

Ein positiver Nebeneffekt:

Unsere Erfahrung zeigt, das Betriebsanweisungen nicht nur Arbeitsplätze sichern – auch betriebliche Vorgänge werden verbessert. Schwachstellen werden erkannt und können beseitigt werden.